Weiterbildung


 

Wie wird man Fachapotheker?

Ziele:
Die Weiterbildung hat den Sinn, den Apothekern nach Abschluß Ihrer Berufsausbildung weitergehende Kenntnisse für das Berufsfeld zu vermitteln, in dem sie nach dem Studium tatsächlich arbeiten. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, daß durch die beständige Wissensvermehrung in Medizin und Pharmazie nach dem Allroundstudium Pharmazie eine berufsbezogene Spezialiserung erfolgen muß. Apotheker, die eine drei- bis vierjährige Weiterbildung durchlaufen haben, dürfen sich nach deren Abschluß Fachapotheker nennen.

Die Weiterbildung ist hauptsächlich praktisch ausgerichtet, d.h. die entscheidende Ausbildung erfolgt nicht in Seminaren und Vorlesungen, sondern durch die tägliche Zusammenarbeit zwischen dem Weiterzubildenden und dem zur Weiterbildung ermächtigten Apotheker. Hiermit wird sichergestellt, daß im Rahmen der Weiterbildung hauptsächlich praxisrelevantes Wissen, wie es zur täglichen Berufsausübung benötigt wird, vermittelt wird. Die notwendigen theoretischen Grundlagen werden in intensivierter Form durch Seminare vermittelt.

Durchführung
Die Weiterbildung in den Gebieten findet in einer ermächtigten Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Landeskammer melden. dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitliche Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, hat die Bundesapothekerkammer Empfehlungen herausgegeben, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildungszeit machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Landesapothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Die Landesapothekerkammern haben sich auf bundeseinheitliche Themen- und Anforderungskataloge für die Seminare verständigt. Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
In einigen Weiterbildungsgebieten sind während der Weiterbildungszeit Projektarbeiten anzufertigen. Die Weiterbildung wird durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhält der/die Apotheker/in eine Urkunde und darf die in der Weiterbildungsordnung festgelegte Bezeichnung führen,
z.B. "Fachapotheker/in für Offizin-Pharmazie".

Wichtige Regelungen sind:
· Weiterbildung erfolgt in praktischer Berufstätigkeit
· Diese wird ergänzt durch theoretische Unterweisungen
· Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker
· Weiterbildung findet in einer ermächtigten Weiterbildungsstätte statt
· Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 36 Monate (bei einer
  hauptberuflichen ganztägigen Tätigkeit)
· Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Weiterbildungszeit
· Es sind Seminare zu besuchen
· Derzeit beträgt der Mindestumfang der Seminare 120 Stunden je Gebiet

Welche Spezialisierungsrichtungen gibt es?
Apothekerinnen und Apothekern stehen bislang neun Weiterbildungsgebiete offen:

· Offizien - Pharmazie
· Klinische Pharmazie
· Pharmazeutische Technologie
· Arzneimittelinformation
· Toxikologie und Ökologie
· Theoretische und praktische Ausbildung
· Klinische Chemie
· Öffentliches Gesundheitswesen

 

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Foto: Apothekerin Susanne Jensen

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